mehr Leben
vom Brutto

Am Anfang war das Wort.

Als Philippus näher kam, hörte er ihn, den Kämmerer der Königin, den Propheten Jesaja lesen. „Verstehst du auch was du da liesest?” fragte er. Jener erwiderte: „Wie könnte ich‘s, wenn mich niemand anleitet?” Er ersuchte Philippus, aufzusteigen und bei ihm Platz zu nehmen. (Apostelgeschichte, Kapitel 8, Verse 30–32)

Kanzlei

Der Kanzleiinhaber ist seit Juli 1995 selbständig als Steuerberater tätig. Die heutige Einzelpraxis war Teil einer mittelgroßen Steuerberatungspraxis in der Herr Johann Birkel als Sozius tätig gewesen ist.

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerfachwirte und Steuerfachangestellte sowie Auszubildende und Praktikanten bilden das Team. Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit anderen Berufskollegen, Rechtsanwälten und Notaren. Mit dieser Mannschaft sollten auch Ihre Fragen beantwortet, und Ihre Probleme gelöst werden können. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.

Team

Herr Dobrunz
Frau Hellwig
Herr Mathiak
Herr Borchers
Frau Thom
Herr Lompa
Herr Birkel
Inhaber
Herr Seemann
Herr Ismail
Herr Dobrunz
Herr Knorr
Herr Barthel
Frau Brösemann

Leistungen

Steuerberatung

  • Optimale Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht und
 Steuerbelastungsvergleiche
  • Steuerliche Gestaltungen und wirtschaftliche Beratung bei Gründung, Umwandlung, Veräußerung und Liquidation von Unternehmen
  • Steuerliche Auswirkungen geplanter wirtschaftlicher Entscheidungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuerbilanzen 
 unter Nutzung der Gestaltungs- und Wahlrechte
  • Erstellung aller Steuererklärungen für Unternehmen, 
 Gesellschafter und private Klienten
  • Betreuung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung

Existenzgründungs­beratung

  • Kostenloses Erstgespräch mit dem/der Existenzgründer/in mit 
 Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung
  • Prüfung der Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens
  • Erstellung des Finanzierungsplanes und Analyse von
 Finanzierungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von 
 Unternehmenskonzepten, Planungsrechnungen
  • Vorbereitung und ggf. Teilnahme an Bankgeprächen
  • Öffentliche Finanzierungshilfen/Förderprogramme
  • Rechtsformwahl
  • Steuerbelastungsvergleich
  • Steuerliche Vertragsgestaltung

Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Optimale Rechtsform des Unternehmens
  • Hilfeleistung bei der Auswahl von qualifizierten Mitarbeitern
  • Fortbildung der Mitarbeiter der Mandanten bezüglich Buchführung, Rechnungswesen und Steuern
  • Beratung in Finanzierungsfragen
  • Einrichtung, Umstellung, Verbesserung des Rechnungswesens
  • Einrichtung und Analyse kurzfristiger Erfolgsrechnungen
  • Einrichtung und Analyse von Kostenrechnungen
  • Unterstützung bei Planung und Erstellung von Budgets und Planabschlüssen, Liquiditätsplanung

Buchhaltungsservice und Lohnabrechnung

  • Erstellung der Buchführung mit Kontierung, Eingabe und 
 Auswertung
  • Einrichtung, Betreuung und Beratung bei der Buchführung des Mandanten im eigenen Haus
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungsservice

Gebühren

Steuerberater erbringen anspruchsvolle Beratungsleistungen. Die hohe Qualität dieser Leistungen wird durch Ablegung einer staatlichen Prüfung gewährleistet.

Für ihre Tätigkeit erhalten Steuerberater eine Vergütung. Reine Informationsgespräche im Rahmen einer Mandatsanbahnung sind in unserer Kanzlei kostenfrei. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Die Gebühren für die erbrachten Leistungen richten sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit. Grundsätzlich kommt die Wertgebühr zum Ansatz. Diese richtet sich nach dem Wert des Interesses. Die konkrete Gebührenhöhe kann nur auf detaillierte Anfrage mitgeteilt werden. Daneben stehen dem Steuerberater ein Auslagenersatz für Post-, Telekommunikations- und Schreibauslagen sowie Reisekosten zu.

Für einige Tätigkeiten sieht die Steuerberatervergütungsverordnung eine Zeitgebühr vor. Für Tätigkeiten des Steuerberaters, die nicht zu seinen Vorbehaltsaufgaben zählen, aber mit seinem Beruf vereinbar sind (z.B. Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder, Testamentsvollstrecker, betriebswirtschaftliche Beratung), gelten weitere Gebührenvorschriften, insbesondere individuell vereinbarte Honorarsätze.

Zum Zweck einer vereinfachten Abrechnung und einer sichereren Kalkulation können für laufend auszuführende Tätigkeiten auch Pauschalvergütungen vereinbart werden.

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